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BPatG, 12.01.2017 - 10 W (pat) 175/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.08.2015 - III ZB 60/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine wirksame …
Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 10 W (pat) 175/14
Hierdurch würden Zweifel bleiben, ob die Beschwerdeeinlegung gewollt ist und ob der im Schriftsatz genannte Anwalt tatsächlich auch die Verantwortung für den Inhalt der Beschwerdeschrift übernommen hat (vgl. BGH NJW 2015, 3246 ff.). - OLG Hamm, 04.04.2016 - 14 UF 204/15
Übermittlung bestimmender Schriftsätze durch E-Post-Brief der Deutschen Post
Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 10 W (pat) 175/14
Eine Beschwerde, die in Papierform eingereicht wird, unterliegt den bei diesem Kommunikationsmittel zu beachtenden, spezifischen Formanforderungen und muss daher an sich mit einer eigenhändigen Unterschrift der einreichenden Person versehen sein (vgl. OLG Hamm, NJW 2016, 1896). - BGH, 29.07.2003 - X ZB 29/01
"Paroxetin"; Voraussetzungen eines Begründungsmangels
Auszug aus BPatG, 12.01.2017 - 10 W (pat) 175/14
c) Einer weitergehenden Begründung der Entscheidung bedarf es nicht, da dem Antrag des einzig am Verfahren beteiligten Anmelders stattgegeben wird, und die den angefochtenen Beschluss tragenden Gründe zumindest insoweit gegenstandslos sind, wie sich der Gegenstand des hier zugrundeliegenden Antrags geändert hat (vgl. BGH GRUR 2004, 79, 80, letzter Satz).